Philipp Guttmann, LL. B.
Meinungsfreiheit
Definition und Erklärung
Die Meinungsfreiheit im Rahmen des Art. 5 I 1 GG umfasst die (positive und negative) Freiheit des Innehabens und Äußerns von Werturteilen sowie wertungsunterstützender (nicht eindeutig unwahrer) Tatsachen.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 5 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]