Philipp Guttmann, LL. B.

Meinungs­freiheit

Gesetz: Art. 5 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Die Meinungsfreiheit im Rahmen des Art. 5 I 1 GG umfasst die (positive und negative) Freiheit des Innehabens und Äußerns von Werturteilen sowie wertungsunterstützender (nicht eindeutig unwahrer) Tatsachen.

Verweise