Philipp Guttmann, LL. B.

Tatsache

Definition und Erklärung

Eine Tatsache ist ein vergangener oder gegenwärtiger Vorgang oder Zustand der Außenwelt oder des Innenlebens, der sinnlich wahrnehmbar in Erscheinung getreten und so dem Beweis zugänglich ist. Vgl. auch: Werturteil

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 185, 186, 187, 263 StGB, § 123 BGB, Art. 5 GG