Philipp Guttmann, LL. B.

Werturteil

Gesetze: § 185 StGB, Art. 5 GG
Rechtsgebiete: Strafrecht: besonderer Teil, Staatsrecht

Definition und Erklärung

Ein Werturteil ist eine subjektive Meinungsäußerung etwa in Form persönlicher Wertungen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen, die nicht dem Beweis zugänglich ist. Vgl. auch: Tatsache

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: § 185 StGB, Art. 5 GG