Philipp Guttmann, LL. B.
zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
Definition und Erklärung
Wird die Tötungshandlung als Mittel zur geschlechtlichen Befriedigung bei oder nach dem Tötungsakt, auch bei nur bedingtem Vorsatz, vorgenommen, so handelt der Täter zur Befriedigung des Geschlechtstriebes.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 211 StGB