Philipp Guttmann, LL. B.
dolus eventualis (Eventualvorsatz, bedingter Vorsatz)
Definition und Erklärung
Dolus eventualis ist eine Vorsatzform, bei welcher der Täter die (Gefahr der) Verwirklichung des Tatbestandes für konkret möglich oder wahrscheinlich halten muss (kognitives Element) und ggf. den Erfolg des Tatbestandes billigend in Kauf nehmen oder gleichgültig hinnehmen muss (voluntatives Element).
Der bedingte Vorsatz ist ausgeschlossen, wenn der Täter darauf vertraut bzw. hofft, dass der Erfolg ausbleiben werde.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 15 StGB
- StGB AT: Vorsatz und Fahrlässigkeit [Repetitorium (online)]