Philipp Guttmann, LL. B.
Anscheinsvollmacht
Definition und Erklärung
Die Anscheinsvollmacht beschreibt eine Form der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins. Sie bewirkt eine Haftung des Vertretenen (Geschäftsherrn) für den Vertreter ohne Vollmacht und erfordert:
- Rechtsschein: Auftreten von gewisser Dauer und Häufigkeit im Namen des Geschäftsherrn
- Zurechenbarkeit: Geschäftsherr weiß nichts von der unbefugten Vertretung, hätte sie aber erkennen und verhindern können
- Kausalität: Dispositionen im Vertrauen auf den Rechtsschein
- Gutgläubigkeit: keine Bösgläubigkeit des Geschäftsgegners
Verweise
- BGB AT: Vertrag, Stellvertretung, Vollmacht, Einwilligung, Genehmigung, Fristen, Verjährung [Repetitorium (online)]