Philipp Guttmann, LL. B.
Duldungsvollmacht
Definition und Erklärung
Die Duldungsvollmacht beschreibt eine Form der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins. Sie bewirkt eine Haftung des Vertretenen (Geschäftsherrn) für den Vertreter ohne Vollmacht und erfordert:
- Rechtsschein: Auftreten von gewisser Dauer und Häufigkeit im Namen des Geschäftsherrn
- Zurechenbarkeit: Geschäftsherr kennt und duldet das Verhalten
- Kausalität: Dispositionen im Vertrauen auf den Rechtsschein
- Gutgläubigkeit: keine Bösgläubigkeit des Geschäftsgegners
Verweise
- BGB AT: Vertrag, Stellvertretung, Vollmacht, Einwilligung, Genehmigung, Fristen, Verjährung [Repetitorium (online)]