Philipp Guttmann, LL. B.

Duldungs­vollmacht

Gesetz: BGB
Rechtsgebiet: Zivilrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Die Duldungsvollmacht beschreibt eine Form der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins. Sie bewirkt eine Haftung des Vertretenen (Geschäftsherrn) für den Vertreter ohne Vollmacht und erfordert:
  1. Rechtsschein: Auftreten von gewisser Dauer und Häufigkeit im Namen des Geschäftsherrn
  2. Zurechenbarkeit: Geschäftsherr kennt und duldet das Verhalten
  3. Kausalität: Dispositionen im Vertrauen auf den Rechtsschein
  4. Gutgläubigkeit: keine Bösgläubigkeit des Geschäftsgegners
Siehe auch: Anscheinsvollmacht

Verweise