Philipp Guttmann, LL. B.
culpa in contrahendo
Definition und Erklärung
Culpa in contrahendo beschreibt das Verschulden bei Vertragsschluss und ist eine quasivertragliche Anspruchsgrundlage nach §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB. Sie ist ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Rücksichtnahmepflichten.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 280, 241, 311 BGB
- Wichtige Anspruchsgrundlagen im BGB: Prüfungsaufbau - Mindmap - Übersicht [Lerndokument (.pdf)]