Philipp Guttmann, LL. B.

Streitigkeit nicht­verfassungs­rechtlicher Art

Definition und Erklärung

Eine Streitigkeit ist nichtverfassungsrechtlicher Art, wenn keine doppelte Verfassungsunmittelbarkeit vorliegt. Die den Streit entscheidende Norm darf also nicht dem materiellen Verfassungsrecht zugehören und die Rechtsstellung der Beteiligten darf nicht unmittelbar in der Verfassung wurzelt.

Verweise