Philipp Guttmann, LL. B.
Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art
Definition und Erklärung
Eine Streitigkeit ist nichtverfassungsrechtlicher Art, wenn keine doppelte Verfassungsunmittelbarkeit vorliegt. Die den Streit entscheidende Norm darf also nicht dem materiellen Verfassungsrecht zugehören und die Rechtsstellung der Beteiligten darf nicht unmittelbar in der Verfassung wurzelt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 40 VwGO
- Grundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]