08.12.2017 10:32Philipp Guttmann, LL. B. in Brand setzen Gesetz: §§ 306, 306a StGBRechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil Definition und ErklärungEin Tatobjekt ist in Brand gesetzt, wenn zumindest Teile von ihm vom Feuer so erfasst werden, dass es aus eigener Kraft (ohne Fortwirken des Zündstoffs) weiter brennt.VerweiseGesetzestexte auf dejure.org: §§ 306, 306a StGB