Philipp Guttmann, LL. B.
hilflose Lage
Definition und Erklärung
Eine hilflose Lage ist eine Situation, in der sich das Opfer nicht selbst vor der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung zu schützen oder zu helfen vermag.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 221 StGB