Philipp Guttmann, LL. B.
Definitionen: § 221 StGB
2 Definitionen und Erklärungen zum § 221 StGB
- hilflose Lage
- Eine hilflose Lage ist eine Situation, in der sich das Opfer nicht selbst vor der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung zu schützen oder zu helfen vermag.
- schwere Gesundheitsschädigung
- Eine schwere Gesundheitsschädigung ist eine solche, durch die es (jedenfalls) fast zu einer schweren Folge des § 226 StGB gekommen wäre, etwa gravierende Erkrankungen von einiger Dauer sowie nachhaltige Beeinträchtigungen der Lebensqualität über einen mehrwöchigen Zeitraum.