Philipp Guttmann, LL. B.
gemeingefährliche Mittel
Definition und Erklärung
Gemeingefährliche Mittel sind solche, deren konkrete Anwendung eine Gefahr für unbestimmt viele Personen mit sich bringt und die nicht beherrschbar sind.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 211 StGB