Philipp Guttmann, LL. B.
auf frischer Tat betroffen
Definition und Erklärung
Auf frischer Tat betroffen ist der Täter, wenn er in Tatortnähe oder alsbald nach Tatausführung sinnlich wahrgenommen wird (tatsächliche Entdeckung bzw. raumzeitliches Zusammentreffen).
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 252 StGB
- Raub (§§ 249, 250, 251, 252 StGB) [Lerndokument (.pdf)]