Philipp Guttmann, LL. B.

essentialia negotii

Gesetz: BGB
Rechtsgebiet: Zivilrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Die essentialia negotii sind die wesentlichen Vertragsbestandteile. Sie umfassen die Leistung, die Gegenleistung und die Vertragsparteien. Siehe auch: Vertrag

Verweise