08.12.2017 10:32Philipp Guttmann, LL. B. beschädigen Gesetz: §§ 303, 304 StGBRechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil Definition und ErklärungBeschädigen ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz oder Beeinträchtigung der Funktion einer Sache.VerweiseGesetzestexte auf dejure.org: §§ 303, 304 StGB