Philipp Guttmann, LL. B.
Schutzvorrichtung
Definition und Erklärung
Eine Schutzvorrichtung ist eine besondere Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache zu erschweren.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 243 StGB
- Diebstahl (§§ 242, 243, 244 StGB) [Lerndokument (.pdf)]