Philipp Guttmann, LL. B.

Schutzvorrichtung

Gesetz: § 243 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Eine Schutzvorrichtung ist eine besondere Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache zu erschweren.

Verweise