Philipp Guttmann, LL. B.
Rechtsverhältnis
Definition und Erklärung
Ein Rechtsverhältnis ist eine rechtliche Beziehung, die sich aus einer öffentlich-rechtlichen Norm, einem Vertrag oder einer Zusicherung für das Verhältnis von Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergibt, wodurch eine Person etwas Bestimmtes tun kann, tun darf oder nicht zu tun braucht.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 43 VwGO
- Grundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]