Philipp Guttmann, LL. B.
Geschäftswille
Definition und Erklärung
Der Geschäftswille ist der Wille, eine ganz bestimmte rechtserhebliche Erklärung abzugeben. Er ist ein subjektiver Bestandteil einer Willenserklärung.
Fehlt der Geschäftswille, liegt trotzdem eine Willenserklärung vor, die angefochten werden kann.
Verweise
- BGB AT: Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Anfechtung, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften [Repetitorium (online)]