Dipl.-Jur. Philipp Guttmann, LL. B.
Eingriff
Definition und Erklärung
Ein Eingriff ist jedes zurechenbare staatliche Handeln, das in den Schutzbereich eines Grundrechts eingreift und deren Ausübung einschränkt, behindert oder gefährdet. Siehe auch: klassischer Eingriff, faktischer Eingriff
Verweise
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]