Philipp Guttmann, LL. B.

Eingriff

Gesetz: GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Ein Eingriff ist jedes zurechenbare staatliche Handeln, das in den Schutzbereich eines Grundrechts eingreift und deren Ausübung einschränkt, behindert oder gefährdet. Siehe auch: klassischer Eingriff, faktischer Eingriff

Verweise