Philipp Guttmann, LL. B.
klassischer Eingriff
Definition und Erklärung
Ein klassischer Eingriff ist ein unmittelbarer, finaler (gezielter), imperativer (durch Ge- oder Verbot) staatlicher Rechtsakt, der zu einer Einschränkung grundrechtlicher Freiheiten führt. Vgl. auch: faktischer Eingriff
Verweise
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]