Philipp Guttmann, LL. B.
faktischer Eingriff
Definition und Erklärung
Ein faktischer Eingriff ist ein faktischer, mittelbarer staatlicher Realakt, der die Grundrechtsausübung behindert oder gefährdet. Vgl. auch: klassischer Eingriff
Verweise
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]