Philipp Guttmann, LL. B.

faktischer Eingriff

Gesetz: GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Ein faktischer Eingriff ist ein faktischer, mittelbarer staatlicher Realakt, der die Grundrechtsausübung behindert oder gefährdet. Vgl. auch: klassischer Eingriff

Verweise