Philipp Guttmann, LL. B.

Berufsfreiheit

Gesetz: Art. 12 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Die Berufsfreiheit im Rahmen des Art. 12 I GG umfasst die (positive und negative) Freiheit der Berufswahl, einschließlich des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte, und der Berufsausübung.

Verweise