Philipp Guttmann, LL. B.

Definitionen: Art. 12 GG

3 Definitionen und Erklärungen zum Art. 12 GG
Beruf
Ein Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.
Berufsfreiheit
Die Berufsfreiheit im Rahmen des Art. 12 I GG umfasst die (positive und negative) Freiheit der Berufswahl, einschließlich des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte, und der Berufsausübung.
Drei-Stufen-Theorie
Die Drei-Stufen-Theorie im Rahmen des Gesetzesvorbehalts nach Art. 12 I 2 GG der Berufsfreiheit beschreibt, welche Voraussetzungen für die Rechtfertigung (Schranken) bei welcher Art des Eingriffs in die Berufsfreiheit gelten:
  1. Berufsausübungsregelung: Rechtfertigung nur durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls
  2. Subjektive Zulassungsbeschränkung (Berufswahl): Rechtfertigung nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter
  3. Objektive Zulassungsbeschränkung (Berufswahl): Rechtfertigung nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter