Philipp Guttmann, LL. B.
Definitionen: Art. 12 GG
3 Definitionen und Erklärungen zum Art. 12 GG
- Beruf
- Ein Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.
- Berufsfreiheit
- Die Berufsfreiheit im Rahmen des Art. 12 I GG umfasst die (positive und negative) Freiheit der Berufswahl, einschließlich des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte, und der Berufsausübung.
- Drei-Stufen-Theorie
- Die Drei-Stufen-Theorie im Rahmen des Gesetzesvorbehalts nach Art. 12 I 2 GG der Berufsfreiheit beschreibt, welche Voraussetzungen für die Rechtfertigung (Schranken) bei welcher Art des Eingriffs in die Berufsfreiheit gelten:
- Berufsausübungsregelung: Rechtfertigung nur durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls
- Subjektive Zulassungsbeschränkung (Berufswahl): Rechtfertigung nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter
- Objektive Zulassungsbeschränkung (Berufswahl): Rechtfertigung nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter