Philipp Guttmann, LL. B.

Beruf

Gesetz: Art. 12 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Ein Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.

Verweise