Philipp Guttmann, LL. B.
Beruf
Definition und Erklärung
Ein Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 12 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]