Philipp Guttmann, LL. B.

verschlossenes Behältnis

Gesetz: § 243 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Ein Behältnis ist ein Raumgebilde, das zur Verwahrung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Es ist verschlossen, wenn dessen Inhalt mittels einer technischen Schließeinrichtung oder auf andere Weise gegen den unmittelbaren ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichert ist.

Verweise