Philipp Guttmann, LL. B.
verschlossenes Behältnis
Definition und Erklärung
Ein Behältnis ist ein Raumgebilde, das zur Verwahrung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
Es ist verschlossen, wenn dessen Inhalt mittels einer technischen Schließeinrichtung oder auf andere Weise gegen den unmittelbaren ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichert ist.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 243 StGB
- Diebstahl (§§ 242, 243, 244 StGB) [Lerndokument (.pdf)]