Philipp Guttmann, LL. B.
Anspruch
Definition und Erklärung
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 I BGB). Ansprüche und deren abhängige Nebenleistungen (§ 217 BGB) verjähren, wenn eine Verjährung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist (etwa §§ 194 II, 898, 902, 924 BGB), mit Ablauf der Verjährungsfrist.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 194, 217 BGB
- BGB AT: Vertrag, Stellvertretung, Vollmacht, Einwilligung, Genehmigung, Fristen, Verjährung [Repetitorium (online)]