Philipp Guttmann, LL. B.
Kollusion
Definition und Erklärung
Kollusion ist ein unzulässiger Missbrauch der Vertretungsmacht, bei dem der Vertreter und ein Dritter bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirken.
Verweise
- BGB AT: Vertrag, Stellvertretung, Vollmacht, Einwilligung, Genehmigung, Fristen, Verjährung [Repetitorium (online)]