Philipp Guttmann, LL. B.

Kollusion

Gesetz: BGB
Rechtsgebiet: Zivilrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Kollusion ist ein unzulässiger Missbrauch der Vertretungsmacht, bei dem der Vertreter und ein Dritter bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirken.

Verweise