22.02.2018 10:54Philipp Guttmann, LL. B. verbreiten Gesetz: §§ 186, 187 StGBRechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil Definition und ErklärungVerbreiten meint die Weitergabe einer von einem anderen aufgestellten Behauptung.VerweiseGesetzestexte auf dejure.org: §§ 186, 187 StGB