Philipp Guttmann, LL. B.
venire contra factum proprium
Definition und Erklärung
Venire contra factum proprium ist die Zuwiderhandlung gegen das eigene Vorverhalten. Dies verstößt gegen § 242 BGB und ist damit rechtsmissbräuchlich. Es stellt eine rechtshemmende Einwendung (peremptorische Einrede) dar.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 242 BGB
- Wichtige Einwendungen im BGB: Prüfungsaufbau - Mindmap - Übersicht [Lerndokument (.pdf)]