Philipp Guttmann, LL. B.
umschlossener Raum
Definition und Erklärung
Ein umschlossener Raum ist jedes durch (zumindest teilweise) künstliche Hindernisse gegen das Betreten durch Unbefugte geschützte Raumgebilde, das von Menschen betreten werden kann.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 243 StGB
- Diebstahl (§§ 242, 243, 244 StGB) [Lerndokument (.pdf)]