14.02.2018 13:47Philipp Guttmann, LL. B. subjektive Klagehäufung Gesetz: VwGORechtsgebiet: Verwaltungsrecht: allgemeiner Teil Definition und ErklärungSubjektive Klagehäufung (Streitgenossenschaft) liegt vor, wenn bei einem Klagebegehren mehrere Kläger oder Beklagte vorhanden sind. Siehe auch: objektive KlagehäufungVerweiseGrundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]