Philipp Guttmann, LL. B.

statthafte Ver­fahrens­art (Klageart / Antragsart)

Definition und Erklärung

Die statthafte Verfahrensart (Klageart / Antragsart) wird im Rahmen der Zulässigkeit geprüft und bestimmt sich nach dem Begehren des Klägers (vgl. § 88 VwGO) oder des Antragstellers. Klagearten sind insbesondere: Anfechtungsklage (§ 42 I Var. 1 VwGO), Verpflichtungsklage (§ 42 I Var. 2 VwGO), allgemeine Leistungsklage, Feststellungsklage (§ 43 I VwGO), Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO) Antragsarten sind insbesondere: prinzipale Normenkontrolle (§ 47 VwGO), Maßnahmen im Zusammenhang mit der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen (§§ 80 V, 80a III VwGO), einstweilige Anordnung (§ 123 I VwGO)

Verweise