Philipp Guttmann, LL. B.

schwere körperliche Misshandlung

Gesetz: § 250 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Eine schwere körperliche Misshandlung ist eine solche, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit unter Zufügung schwerer Schmerzen erheblich beeinträchtigt.

Verweise