Philipp Guttmann, LL. B.
rechtfertigende Pflichtenkollision
Definition und Erklärung
Kommt es zur Kollision zweier Handlungspflichten, so ist der Garant für diejenige Pflicht, welche er nicht erfüllt, gerechtfertigt.
Haben beide Handlungspflichten eine unterschiedliche Qualität (Garantenpflicht und Solidarpflicht), so [1] richtet sich die Beurteilung der Rechtswidrigkeit nach der Qualität der zu rettenden Rechtsgüter oder [2] hat die Garantenpflicht Vorrang.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 13 StGB
- StGB AT: Unterlassen und Garantenstellung [Repetitorium (online)]