Philipp Guttmann, LL. B.

recht­fertigende Einwilligung

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Die rechtfertigende Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund, der beim Einwilligenden objektiv eine Dispositionsbefugnis und den Wille zum Rechtsgutverzicht (ggf. mit Erklärung) sowie subjektiv Einsichts- und Urteilsfähigkeit und Willensmängelfreiheit erfordert. Beim Täter ist auf subjektiver Ebene [1] Kenntnis von der Einwilligung oder [2] ein Handeln aufgrund der Einwilligung erforderlich.

Verweise