Philipp Guttmann, LL. B.
rechtfertigende Einwilligung
Definition und Erklärung
Die rechtfertigende Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund, der beim Einwilligenden objektiv eine Dispositionsbefugnis und den Wille zum Rechtsgutverzicht (ggf. mit Erklärung) sowie subjektiv Einsichts- und Urteilsfähigkeit und Willensmängelfreiheit erfordert.
Beim Täter ist auf subjektiver Ebene [1] Kenntnis von der Einwilligung oder [2] ein Handeln aufgrund der Einwilligung erforderlich.
Verweise
- StGB AT: Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe [Repetitorium (online)]