Philipp Guttmann, LL. B.

prinzipale Normen­kontrolle

Definition und Erklärung

Die prinzipale Normenkontrolle nach § 47 VwGO ist gerichtet auf die Überprüfung der Gültigkeit durch das Oberverwaltungsgericht / den Verwaltungsgerichtshof von:
  • Satzungen, die nach den Vorschriften des BauGB erlassen worden sind, und Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 II BauGB sowie
  • anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt (etwa nicht in: Berlin, Hamburg, NRW)
Siehe: Voraussetzungen der Zulässigkeit

Verweise