Philipp Guttmann, LL. B.
prinzipale Normenkontrolle
Definition und Erklärung
Die prinzipale Normenkontrolle nach § 47 VwGO ist gerichtet auf die Überprüfung der Gültigkeit durch das Oberverwaltungsgericht / den Verwaltungsgerichtshof von:
- Satzungen, die nach den Vorschriften des BauGB erlassen worden sind, und Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 II BauGB sowie
- anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt (etwa nicht in: Berlin, Hamburg, NRW)
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 47 VwGO
- Grundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]