Dipl.-Jur. Philipp Guttmann, LL. B.
originärer Leistungsanspruch
Definition und Erklärung
Ein originärer Leistungsanspruch ist ein subjektives Recht auf staatliches Tun, das - als Ausnahmefall -
unmittelbar aus Freiheitsgrundrechten abgeleitet wird (etwa die Gewährleistung des Existenzminimums).
Verweise
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]