Philipp Guttmann, LL. B.
öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Definition und Erklärung
Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn die streitentscheidende Norm dem öffentlichen Recht zugehört. Zur Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht werden die Interessentheorie, die Subordinationstheorie und die Sonderrechtstheorie herangezogen. Normen aus dem Baurecht, dem Polizeirecht und dem Kommunalrecht gehören regelmäßig dem öffentlichen Recht an.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 40 VwGO
- Grundlagen im Verwaltungsrecht AT: Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit sowie Widerspruch [Lerndokument (.pdf)]