Philipp Guttmann, LL. B.

öffentlich-rechtliche Streitigkeit

Definition und Erklärung

Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn die streitentscheidende Norm dem öffentlichen Recht zugehört. Zur Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht werden die Interessentheorie, die Subordinationstheorie und die Sonderrechtstheorie herangezogen. Normen aus dem Baurecht, dem Polizeirecht und dem Kommunalrecht gehören regelmäßig dem öffentlichen Recht an.

Verweise