Philipp Guttmann, LL. B.

objektive Evidenz

Gesetz: BGB
Rechtsgebiet: Zivilrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Objektive Evidenz ist ein unzulässiger Missbrauch der Vertretungsmacht, bei dem ein Dritter den Missbrauch erkennt oder der Vertreter in ersichtlich verdächtiger Weise von der Vertretungsmacht Gebrauch macht, wodurch der Dritte begründete Zweifel für einen Missbrauch haben musste.

Verweise