Philipp Guttmann, LL. B.
objektive Evidenz
Definition und Erklärung
Objektive Evidenz ist ein unzulässiger Missbrauch der Vertretungsmacht, bei dem ein Dritter den Missbrauch erkennt oder der Vertreter in ersichtlich verdächtiger Weise von der Vertretungsmacht Gebrauch macht, wodurch der Dritte begründete Zweifel für einen Missbrauch haben musste.
Verweise
- BGB AT: Vertrag, Stellvertretung, Vollmacht, Einwilligung, Genehmigung, Fristen, Verjährung [Repetitorium (online)]