Philipp Guttmann, LL. B.
hinterlistig
Definition und Erklärung
Ein hinterlistiger Überfall ist ein unvorhergesehener Angriff in einer planmäßigen, auf Verdeckung der wahren Absicht berechneten Weise (List).
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 224 StGB