Philipp Guttmann, LL. B.

Geschäftsraum

Gesetz: §§ 123, 124, 243 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Geschäftsräume sind abgeschlossene Räume, die zum Betrieb irgendwelcher Geschäfte (etwa gewerblicher, wissenschaftlicher oder künstlerischer Art) für eine gewisse Zeit oder auf Dauer bestimmt sind.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 123, 124, 243 StGB