Philipp Guttmann, LL. B.
freiwillig (Rücktritt)
Definition und Erklärung
Der Rücktritt ist freiwillig, wenn sich der Täter [1] durch seelischen Druck und nicht durch eine äußere Zwangslage, [2] aus autonomen und nicht aus heteronomen Motiven oder [3] entgegen der Verbrechervernunft entscheidet, die weitere Ausführung der Tat aufzugeben oder sie zu verhindern.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 24, 31 StGB
- StGB AT: Versuch und Rücktritt [Repetitorium (online)]