Philipp Guttmann, LL. B.
freies Mandat
Definition und Erklärung
Freies Mandat bezeichnet den in Art. 38 I 2 GG normierten verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Abgeordneten des Bundestags an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern allein ihrem Gewissen unterworfen sind.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 38 GG
- Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland [Lerndokument (.pdf)]