Philipp Guttmann, LL. B.

freies Mandat

Gesetz: Art. 38 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Freies Mandat bezeichnet den in Art. 38 I 2 GG normierten verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Abgeordneten des Bundestags an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern allein ihrem Gewissen unterworfen sind.

Verweise