Philipp Guttmann, LL. B.
fehlgeschlagener Versuch
Definition und Erklärung
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn der Täter den Taterfolg mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr oder nicht ohne zeitliche Zäsur herbeiführen kann.
Der Rücktritt ist bei einem fehlgeschlagenen Versuch ausgeschlossen.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 22, 24, 31 StGB
- StGB AT: Versuch und Rücktritt [Repetitorium (online)]