Philipp Guttmann, LL. B.
falsa demonstratio non nocet
Definition und Erklärung
Falsa demonstratio non nocet bezeichnet eine von beiden Parteien richtig verstandene irrtümliche falsche Bezeichnung. Diese schadet der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht. Dieser lateinische Lehrsatz kann im Rahmen der Auslegung einschlägig sein.
Verweise
- BGB AT: Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Anfechtung, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften [Repetitorium (online)]