Philipp Guttmann, LL. B.

falsa demonstratio non nocet

Gesetz: BGB
Rechtsgebiet: Zivilrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Falsa demonstratio non nocet bezeichnet eine von beiden Parteien richtig verstandene irrtümliche falsche Bezeichnung. Diese schadet der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht. Dieser lateinische Lehrsatz kann im Rahmen der Auslegung einschlägig sein.

Verweise