Philipp Guttmann, LL. B.

dolus directus II (direkter Vorsatz)

Gesetz: § 15 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Dolus directus II ist eine Vorsatzform, bei welcher der Täter weiß oder als sicher voraus sieht, dass er den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht (wissentliches Handeln).

Verweise