Philipp Guttmann, LL. B.
dolus directus II (direkter Vorsatz)
Definition und Erklärung
Dolus directus II ist eine Vorsatzform, bei welcher der Täter weiß oder als sicher voraus sieht, dass er den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht (wissentliches Handeln).
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 15 StGB
- StGB AT: Vorsatz und Fahrlässigkeit [Repetitorium (online)]