Philipp Guttmann, LL. B.
dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est
Definition und Erklärung
Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est besagt, dass derjenige, der eine Leistung verlangt, die er zugleich wieder herausgeben muss, rechtsmissbräuchlich handelt. Dies verstößt gegen § 242 BGB. Es stellt eine rechtshemmende Einwendung (peremptorische Einrede) dar.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 242 BGB
- Wichtige Einwendungen im BGB: Prüfungsaufbau - Mindmap - Übersicht [Lerndokument (.pdf)]