Philipp Guttmann, LL. B.
beweiserhebliche Daten
Definition und Erklärung
Beweiserhebliche Daten sind kodierte Informationen, welche eine Gedankenerklärung darstellen, die einen Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion) und die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr rechtserhebliche Tatsachen zu beweisen (Beweisfunktion). Sie ist jedoch visuell nicht unmittelbar wahrnehmbar, hat also im Gegensatz zur Urkunde keine stoffliche Verkörperung (Perpetuierungsfunktion).
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 269 StGB