Philipp Guttmann, LL. B.

behaupten

Gesetz: §§ 186, 187 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Behaupten meint eine nach der eigenen Überzeugung richtig hingestellte Äußerung einer Tatsache.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 186, 187 StGB